Haftung bei Schimmelschaden
Quelle: https://www.lexology.com/guides/logistics-and-transport-liability
Haftung bei Mold Damage bezieht sich auf die gesetzliche oder vertragliche Verantwortlichkeit eines Lager- oder Transportdienstleisters (z. B. Lagerhalter, Frachtführer oder Versicherer) für Schäden an gelagerten oder transportierten Gütern, die durch Schimmelbefall verursacht werden. Die Definition umfasst Pflichten zur sicheren Verwahrung, Nachweispflichten, Ursachenzusammenhang, Ausschlüsse (z. B. mangelnde Dokumentation, außergewöhnliche Umstände) sowie Haftungsgrenzen gemäß Vertrag oder Gesetz.
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