Im Seefrachtprozess kommt ein lizenzierter NVOCC (Non-Vessel Operating Common Carrier) ins Spiel, sobald Laderaumkapazitäten bei schiffsführenden Reedereien auf eigene Rechnung gebündelt und unter eigenem House Bill of Lading an Verlader weitervermarktet werden.
Quelle: https://www.fmc.gov/bureaus-offices/bureau-of-certification-licensing/nvocc/
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