Marktzulassung
Quelle: https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/marketing-authorisation
Die Marktzulassung ist die behördliche Genehmigung, ein Produkt (z.B. Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe oder Fahrzeugteile) auf dem Markt zu verkaufen bzw. in Verkehr zu bringen. Sie setzt in der Regel eine Prüfung von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit bzw. Zweckmäßigkeit voraus und erlaubt anschließend den Vertrieb bzw. die Inverkehrbringung durch den Hersteller oder Importeur.
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