Praeferenznachzahlung Rückwirkung
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/tariffs_e/preferential_e.htm
Eine Praeferenznachzahlung mit Rueckwirkung beschreibt eine nachträgliche Anpassung oder Nachzahlung eines Zoll- oder Handelsvorteils (z. B. eines Präferenzzolls) mit Wirkung auf frühere Zeiträume. Das bedeutet, dass Anspruchsberechtigte oder Abnehmer den Vorteil erst rückwirkend erhalten bzw. eine rückwirkende Nachzahlung leisten müssen, obwohl die zugrunde liegende Bedingung (z. B. Herkunftsstatus) erst später geprüft oder bestätigt wurde.
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