Verzicht auf Regress (Subrogationsverzicht)
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/w/waiverofsubrogation.asp
Eine vertragliche oder versicherungsrechtliche Regelung, bei der eine Partei auf ihr Regress- bzw. Subrogationsrecht verzichtet und damit keine Regressansprüche gegen eine andere Partei geltend macht, wenn Verluste durch eine Versicherung abgedeckt sind. Dies verhindert, dass der Versicherer gegen Dritte vorgeht, typischerweise in Verträgen der Logistik- und Transportkette (z. B. Frachtführer, Lagerhalter).
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