Schiffseigner Haftung
Quelle: https://www.imo.org/en/KnowledgeCentre/Pages/Hague-Visby-Rules.aspx
Haftung des Schiffseigners (Armators) für Verluste oder Schäden an Gütern, die durch den Beförderungsvorgang auf See entstehen, in der Regel gemäß geltendem nationalen oder internationalen Recht; ist typischerweise durch Haftungsobergrenzen und Abwehrmöglichkeiten (z. B. Verschulden, Grobfahrlässigkeit, Gefahrengüter, Abweichungen) begrenzt.
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