Haftung bei Verzugsschaden
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verzug
Haftung bei Verzugsschaden bedeutet die rechtliche Verantwortlichkeit eines Vertragspartners fĂŒr durch verspĂ€tete Leistung entstandene SchĂ€den, soweit der Verzug auf zurechenbare Pflichtverletzungen zurĂŒckgeht und gesetzliche oder vertragliche Haftungsregelungen dies vorsehen.
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