Haftung bei FixgeschÀft
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__376.html
Haftung im FixgeschĂ€ft bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Vertragspartei fĂŒr die NichterfĂŒllung oder verspĂ€tete ErfĂŒllung eines Vertrages, bei dem Leistungszeitpunkt und/oder Leistungsort eindeutig festgelegt sind. Tritt die Leistung zum festgelegten Termin nicht ein, kann dem Schuldner bzw. Auftragnehmer Haftung, Schadensersatz oder andere vertragliche Anspruchsgrundlagen entstehen.
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