Haftung fuer Folgeschaeden
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Folgeschaden
Haftung fuer FolgeschĂ€den bezeichnet die rechtliche Verantwortung fĂŒr SchĂ€den, die nicht unmittelbar durch eine schĂ€digende Handlung, VernachlĂ€ssigung oder Vertragsverletzung verursacht werden, sondern als Folge dieser Handlung auftreten. Typische FolgeschĂ€den im Logistik- und Transportkontext umfassen z. B. entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, zusĂ€tzliche Betriebskosten oder Ausfall von GeschĂ€ftspartnern.
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