Im Moment des Entstehens einer Zollschuld – typischerweise bei der Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr oder bei Verstössen gegen ein Zollverfahren – bestimmt das Zollrecht verbindlich, wer zur Zahlung der fälligen Abgaben verpflichtet ist.
Quelle: https://www.zoll.de
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