Haftung bei Verlust des Marktes
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/l/loss-of-market.asp
Haftung für wirtschaftliche Schäden, die dem Auftraggeber durch den Wegfall oder den Rückgang der Absatzmöglichkeiten aufgrund von Lieferausfällen, Verzögerungen oder Qualitätsmängeln entstehen; üblicherweise besteht keine Haftung des Frachtführers für entgangenen Gewinn, außer vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen.
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