Haftung der GeschÀftsleitung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_der_Gesch%C3%A4ftsleitung
Die Haftung der GeschĂ€ftsleitung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung der GeschĂ€ftsleitung (z. B. VorstĂ€nde, GeschĂ€ftsfĂŒhrer), SchĂ€den zu ersetzen, die durch Pflichtverletzungen, Fehlentscheidungen oder VerstöĂe gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten gegenĂŒber der Gesellschaft, AktionĂ€ren oder GlĂ€ubigern entstehen können; sie kann zivilrechtliche SchadensersatzansprĂŒche sowie in manchen FĂ€llen strafrechtliche Konsequenzen umfassen.
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