Haftung bei Schutzrechtsverletzung
Quelle: https://www.wipo.int/about-ip/en/
TL;DR
Haftung bei Schutzrechtsverletzung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Partei für die Verletzung geschützter Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Marken, Urheberrechte) durch eigene Handlungen oder Handlungen innerhalb einer Geschäfts- oder Lieferkette. Im Logistik- und Beschaffungsbereich kann sie entstehen, wenn Beschaffer, Verlader oder Logistikdienstleister geschützte Rechte Dritten nutzen, weiterleiten oder unterstützen, ohne entsprechende Genehmigungen zu besitzen; Haftung hängt von gesetzlicher …
Haftung bei Schutzrechtsverletzung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Partei für die Verletzung geschützter Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Marken, Urheberrechte) durch eigene Handlungen oder Handlungen innerhalb einer Geschäfts- oder Lieferkette. Im Logistik- und Beschaffungsbereich kann sie entstehen, wenn Beschaffer, Verlader oder Logistikdienstleister geschützte Rechte Dritten nutzen, weiterleiten oder unterstützen, ohne entsprechende Genehmigungen zu besitzen; Haftung hängt von gesetzlicher Grundlage, Kenntnis, Mitwirkung und vertraglichen Vereinbarungen ab.
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