Haftung bei Diversion
Quelle: https://www.freightos.com/glossary/diversion/
Haftung bei Diversion bezeichnet die rechtliche Verantwortung des Frachtführers, Verladers oder Spediteurs, falls eine vom Auftraggeber veranlasste Umleitung des ursprünglichen Transportwegs oder -ziels erfolgt und dadurch Schäden, Verzögerungen oder zusätzliche Kosten entstehen.
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