Haftung für entgangenen Gewinn
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/l/lostprofits.asp
Haftung für entgangenen Gewinn bezeichnet die rechtliche Verantwortung eines Schuldners, dem Gläubiger den ersetzten Gewinn zu ersetzen, der infolge einer Pflichtverletzung (z. B. Lieferverzug, Vertragsbruch) entgangen ist, soweit der entgangene Gewinn nachweisbar und typischerweise vorhersehbar war.
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