Als Strafzoll wird umgangssprachlich ein Zusatzzoll bezeichnet, der als handelspolitische Reaktion auf das Verhalten eines anderen Staates oder Anbieters erhoben wird â etwa gegen Dumpingpreise, unzulĂ€ssige Subventionen, die Verletzung von Schutzrechten oder aus politischen GrĂŒnden.
Quelle: WTO (Antidumping-/Ausgleichszölle); USTR Section 301; US Department of Commerce Section 232; US Supreme Court, Learning Resources, Inc. v. Trump (20.02.2026). Allgemeiner handelsrechtlicher Fachbegriff. Stand: Juni 2026.
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