Ein Container mit Verpackungsmaterial aus der Schweiz erreicht Rotterdam, die Einfuhranmeldung ist abgegeben, die Abgaben sind gesichert – erst mit der Überlassung zum freien Verkehr darf der Spediteur die Ware abholen.
Quelle: Frachtportal-News «Neue EU-Verpackungsregeln gelten: Das müssen Schweizer Exporteure jetzt prüfen» (01.09.2026); Unionszollkodex (EU) 952/2013, Art. 201
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