Widerruf der Mehrwertsteuer-Stundung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat_en
Der Widerruf der Mehrwertsteuer-Stundung bezeichnet die rückwirkende oder sofortige Beendigung eines gestatteten Zahlungsaufschubs der Mehrwertsteuer durch eine zuständige Behörde, wodurch fällige VAT-Beträge unverzüglich abgeführt werden müssen.
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