Mehrwertsteuer-Dreiecksgeschäft
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-topic/triangular-transactions_en
Ein Dreiecksgeschäft im Mehrwertsteuersystem der EU: Eine grenzüberschreitende Lieferung, an der drei Unternehmer in drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind (Lieferant, Zwischenhändler, Endkunde). Der Lieferant liefert an den Zwischenhändler, der seinerseits an den Endkunden liefert; die Umsatzsteuer wird gemäß der Dreiecksregel im Bestimmungsland des Endkunden abgeführt, während der Zwischenhändler in der Regel keine Vor- oder Nachsteuer ausweist.
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