Beim Lufttransport gefĂ€hrlicher GĂŒter muss die VersendererklĂ€rung fĂŒr Gefahrgut (englisch: Shipper's Declaration for Dangerous Goods) ausgefĂŒllt vorliegen, bevor eine Sendung von Spediteur oder Fluggesellschaft angenommen werden darf.
Quelle: https://www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/
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