uf Fulfilment-Dienstleister in der EU kommt ab Dezember 2026 ein neues Haftungsrisiko zu. Grundlage ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853. Sie modernisiert die bisherigen Regeln und berücksichtigt unter anderem stärker den Onlinehandel und Waren, die direkt aus Drittstaaten in die EU gelangen.
Für Logistiker ist vor allem eine Änderung wichtig: Hat der Hersteller eines fehlerhaften Produktes seinen Sitz ausserhalb der EU und gibt es innerhalb der EU weder einen haftbaren Importeur noch einen Bevollmächtigten des Herstellers, kann stattdessen der Fulfilment-Dienstleister in die Haftungskette kommen.
Das kann beispielsweise bei E-Commerce-Modellen relevant werden, bei denen ein Händler aus China oder einem anderen Drittstaat seine Produkte direkt in ein europäisches Fulfilment-Lager liefert und von dort einzelne Bestellungen an Kunden verschickt werden.
Allerdings betrifft die Regel nicht automatisch jede Spedition.
Die EU definiert einen Fulfilment-Dienstleister als Unternehmen, das mindestens zwei der folgenden Leistungen anbietet: Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand. Das Unternehmen darf dabei nicht Eigentümer der Ware sein. Reine Postdienste, Paketdienste und reine Frachttransportleistungen sind ausdrücklich ausgenommen.
Das ist für die Praxis ein wichtiger Unterschied. Wer lediglich einen Lkw-Transport oder eine Seefrachtsendung organisiert, fällt deshalb nicht automatisch unter diese neue Haftungsregel. Anders kann die Situation bei einem klassischen E-Commerce-Fulfilment sein, bei dem Ware eingelagert, kommissioniert, verpackt, adressiert und versendet wird.
Die Produkthaftung ist zudem verschuldensunabhängig. Vereinfacht gesagt geht es nicht nur darum, ob der Logistiker selbst einen Fehler gemacht hat. Entscheidend kann sein, ob er nach den neuen Regeln als verantwortlicher Wirtschaftsakteur für das fehlerhafte Produkt herangezogen werden kann.
Die neuen Vorgaben gelten für Produkte, die nach dem 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dafür in nationales Recht umsetzen. In Deutschland befand sich die Umsetzung Anfang August 2026 laut VerkehrsRundschau noch im parlamentarischen Verfahren.
