AfCFTA Afrikanische Kontinentalfreihandelszone – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.afcfta.org/
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile im Rahmen der AfCFTA besagt, dass die Ursprünge von Fahrzeugteilen, die in einem Mitgliedstaat hergestellt wurden, nicht verändert werden dürfen, um eine Zollvergünstigung beim Export in andere Mitgliedstaaten zu erhalten.
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