AfCFTA Afrikanische Kontinentalfreihandelszone – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://afcfta.au.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen der AfCFTA besagt, dass Textilien, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Afrikanischen Kontinentalfreihandelszone produziert werden, ohne Veränderungen gehandelt werden müssen, um von den zollfreien Vorteilen des Abkommens zu profitieren.
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