EFTA-Kolumbien FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.efta.int/free-trade/agreements/colombia
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des EFTA-Kolumbien Freihandelsabkommens besagt, dass die Ursprungsregeln für Bekleidung beibehalten werden müssen, damit die Waren von den Zollvergünstigungen profitieren können.
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