CETA EU-Kanada – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/canada/
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Textilien im Rahmen des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada besagt, dass bestimmte textile Produkte, die innerhalb der Zollgrenzen der EU oder Kanadas hergestellt wurden, nicht nachträglich verändert werden dürfen, um die Ursprungsregeln zu respektieren.
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