China-Neuseeland FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.mfat.govt.nz/en/trade/free-trade-agreements/free-trade-agreements/india-nz-fta/
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des China-Neuseeland Freihandelsabkommens besagt, dass bestimmte Bekleidungswaren bei der Einfuhr in ein Land die im Ursprungsland geltenden Merkmale und Eigenschaften beibehalten müssen.
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