Freistellungsklausel Exportkontrolle
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/import-and-export/export-control_en
Eine Freistellungsklausel Exportkontrolle ist eine vertragliche Bestimmung, die bestimmte Waren, Technologien, Informationen oder Transaktionen von den geltenden Exportkontrollpflichten ausnimmt oder deren Einhaltung erleichtert. Sie regelt, unter welchen Bedingungen eine Partei von Lizenz-, Genehmigungs- oder Meldungspflichten befreit ist, und legt Verantwortlichkeiten sowie Voraussetzungen (z. B. Endverwendung, Endempfänger, Destination) fest, um Rechtsrisiken zu reduzieren.
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