EFTA-Kanada FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.efta.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile im Rahmen des EFTA-Kanada-Freihandelsabkommens besagt, dass Fahrzeugteile, die die Ursprungsregeln erfüllen, in ihrem Zustand bei der Einfuhr nicht verändert werden dürfen, um die zollfreien Bedingungen aufrechtzuerhalten.
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