EFTA–China-FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Maschinenbau
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Maschinenbau bezieht sich auf die Regelung, dass Produkte, die unter dem EFTA–China Freihandelsabkommen eingeführt werden, in ihrer ursprünglichen Form und Zusammensetzung beibehalten werden müssen, um von den Zollvergünstigungen zu profitieren.
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