Freistellung bei Exportkontrollverstössen
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkontrolle
Unter Freistellung bei Exportkontrollverstössen versteht man die Befreiung von Sanktionen, Bußgeldern oder strafrechtlicher Haftung für Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen als unbeabsichtigt, mildernd oder außerhalb der Verantwortung einer verantwortlichen Partei gelten.
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