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Freistellung bei Bußgeldern

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/bussgeldfreistellung
Freistellung bei Bußgeldern bezeichnet die Befreiung oder Nichtzahlung von Verkehrsbußgeldern durch eine zuständige Behörde oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Sie kommt typischerweise unter bestimmten Bedingungen zum Tragen, z. B. wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Verstöße ergriffen wurden, oder im Rahmen spezieller Compliance-Programme, die eine Straffreiheit unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.
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