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Freistellung bei Prozesskosten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Freistellung bei Prozesskosten bedeutet, dass den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens (z. B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten) übernommen beziehungsweise erlassen werden, insbesondere wenn eine natürliche oder juristische Person finanziell nicht in der Lage ist, diese Kosten zu tragen.
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