Freistellung bei IP-Verletzung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung
Eine Freistellung bei IP-Verletzung ist eine vertragliche Klausel, durch die eine Partei eine andere Partei von Ansprüchen, Kosten und rechtlichen Verpflichtungen freistellt, die aus einer behaupteten Verletzung von geistigem Eigentum (z. B. Marken, Patente oder Urheberrechte) durch die Nutzung, Lieferung oder Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen resultieren können. Sie umfasst oft die Verteidigungskosten, Schadenersatzforderungen und mögliche Vertragsstrafen im Zusammenhang mit IP-Verletzungen.
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