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Freistellung bei Vertragsstrafen

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/freistellung
Eine Freistellung bei Vertragsstrafen ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der eine Partei von der Pflicht befreit wird, eine vertraglich festgelegte Strafe (Vertragsstrafe) bei Verletzung bestimmter Vertragspflichten zu zahlen. Die Freistellung kann unter spezifischen Bedingungen oder Ausnahmesituationen gelten, z. B. wenn der Anspruch auf Strafzahlungen ausgeschlossen oder herabgesetzt wird oder wenn eine andere Partei die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
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