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Freistellung bei Verwaltungsstrafen

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsstrafrecht
Bezieht sich auf die Befreiung oder Aussetzung der Zahlung, Verhängung oder Vollstreckung von durch Behörden verhängten Verwaltungsstrafen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Voraussetzungen, häufig aufgrund von Fehlern, Geringfügigkeit, Schadensminimierung oder ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
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