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Freistellung bei Gerichtskosten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenfreiheit
Unter Freistellung bei Gerichtskosten versteht man die Entlastung einer Partei von der Pflicht, Prozesskosten (Gerichtskosten) zu zahlen, beispielsweise durch Kostenfreiheit oder eine gerichtliche Befreiung aufgrund eigener finanzieller Unfähigkeit.
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