FAS – frei am Kai
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware neben dem Schiff am benannten Verladehafen bereitgestellt wird. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware am Kai neben dem Schiff liegt; der Käufer trägt ab diesem Punkt alle Kosten, einschließlich Verladungskosten.
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