Freistellung bei Embargoverstößen
Quelle: https://www.trade.gov/sanctions
Freistellung bei Embargoverstößen bezeichnet die rechtliche Entbindung einer Partei von Sanktionen, Haftung oder strafrechtlichen Folgen bei Verstößen gegen Embargobestimmungen, typischerweise wenn der Verstoß unbeabsichtigt war, ohne grobe Fahrlässigkeit erfolgte oder die Partei sich auf Informationen oder Anweisungen eines sanktionierten Gegenübers verlassen hat.
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