Freistellung bei Sanktionsverstößen
Quelle: https://www.sanctionsmap.eu/
Unter Freistellung bei Sanktionsverstößen versteht man die rechtsverbindliche Befreiung einer Partei von Haftungs- oder Straffolgen aufgrund von Verstößen gegen geltende Sanktionsregeln, oft im Rahmen eines Vertrags oder einer behördlichen Maßnahme; sie setzt in der Regel voraus, dass der Verstoß unbeabsichtigt oder unter bestimmten Auflagen erfolgt, sodass weitere Sanktionen oder Rückforderungen ausgeschlossen sind.
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