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Haftung bei Nichtleistung

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
Haftung bei Nichtleistung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Vertragspartei, wenn sie vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringt. Dazu gehören Ansprüche aus Schadenersatz, Erstattung von Aufwendungen bzw. Kosten sowie weitere Rechtsmittel, die dem Gläubiger infolge der Leistungsnichteinbringung zustehen.
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