Freistellung bei Datenschutzverletzung
Quelle: https://www.contractstandards.com/public/definitions/indemnification
Vertragliche Freistellung bzw. Schadenersatzpflicht, die eine Partei einer anderen Partei bei Verletzungen des Datenschutzes verspricht, d. h. die freistellende Partei übernimmt Kosten, Schäden, Bußgelder und Rechtsverteidigungskosten, die durch eine Datenschutzverletzung entstehen, soweit vertraglich geregelt; gilt oft bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung.
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