Haftung nach zwingendem Recht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwingendes_Recht
Haftung, die sich aus zwingenden Rechtsvorschriften ergibt und nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann; umfasst Ansprüche, die sich aus gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortlichkeiten im Logistik- und Transportbereich ergeben (z. B. Haftung bei Frachtführern, Spediteuren).
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