Freistellung bei Steueransprüchen
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Indemnity
Vertragliche Freigabe bzw. Freistellung einer Partei von der Haftung oder Verantwortlichkeit für Steueransprüche Dritter. Die freigestellte Partei übernimmt gegebenenfalls die Abwehr oder Begleichung von Steuerforderungen, um die andere Partei vor steuerlichen Haftungsrisiken zu schützen.
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