Wenn eine Fluggesellschaft Fracht verliert, beschädigt oder verspätet abliefert, richtet sich die Haftung international nach dem Montrealer Übereinkommen – dem völkerrechtlichen Vertrag von 1999, der die Verantwortlichkeit von Luftfahrtunternehmen bei grenzüberschreitenden Beförderungen von Gütern, Gepäck und Personen einheitlich regelt.
Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal/List%20of%20Parties/Mtl99_EN.pdf
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