COMESA-Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.comesa.int/
Der COMESA-Nichtveränderungsgrundsatz für Bekleidung bezieht sich auf Regelungen, die festlegen, dass Bekleidungsprodukte von bestimmten Mitgliedstaaten innerhalb der COMESA, die obligatorische Verarbeitung oder Änderung der Produkte verbieten, um von Zollpräferenzen zu profitieren.
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