China-Kostarika-Freihandelsabkommen – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/region_e/china_costa_rica_e.htm
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Elektronik im Rahmen des China-Kostarika-Freihandelsabkommens besagt, dass elektronische Waren, die unter das Abkommen fallen, ohne wesentliche Modifikationen importiert oder exportiert werden müssen, um von Zollvorteilen zu profitieren.
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