China-Kosten-Rica Freihandelsabkommen – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.cabc.org
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Bekleidung im Rahmen des China-Kosten-Rica Freihandelsabkommens besagt, dass Produkte nur dann von den Zollvergünstigungen des Abkommens profitieren können, wenn sie in dem etwas verarbeiteten Zustand in das empfangende Land exportiert werden.
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