Einfuhrmehrwertsteuer
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/vat-imports_en.htm
Eine Steuer auf die Einfuhr von Waren aus einem Drittland (außerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes), die beim Zoll entsteht bzw. erhoben wird. Sie bemisst sich in der Regel auf den Zollwert inkl. Fracht, Versicherung und eventuelle Zollabgaben; Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend machen.
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