Umfassende Freistellung
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/freistellung
Eine umfassende Freistellung ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die eine Partei vollständig von jeglicher Haftung, Ansprüchen oder Kosten freigestellt wird, einschließlich Schäden, Rechtskosten und Verpflichtungen, unabhängig von Ursache oder Rechtsgrund, mit wenigen, klar definierten Ausnahmen.
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