Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/general-overview-authorised-economic-operators-aeo_en
Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist ein an der internationalen Warenbewegung beteiligter Wirtschaftsbeteiligter, der von der Zollverwaltung als vertrauenswürdig und sicher eingestuft wird. Der AEO-Status basiert auf der Erfüllung internationaler Sicherheits- und Zollstandards und ermöglicht Vorteile wie vereinfachte Zollverfahren und reduzierte Kontrollen.
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